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Vermittlung

Die Vermittlung unserer Schützlinge in ein neues, gutes Zuhause ist natürlich eines unserer wichtigsten Anliegen. Auch wenn wir froh sind über jedes Tier, dass einen neuen Besitzer findet, verschenken wir die Tiere nicht. Die Entscheidung für ein Haustier – und an dieser Stelle speziell für ein Tier aus dem Tierheim – sollte sorgfältig durchdacht werden. Schöne “Wegweiser” zur Haltung von Hunden und Katzen aus zweiter Hand gibt es beim Deutschen Tierschutzbund:

Broschüre “Der Hund aus zweiter Hand”

Broschüre “Die Katze aus zweiter Hand”

  • Für die Übereignung eines Hundes (geimpft, kastriert, entwurmt,gechipt) beträgt die Schutzgebühr im Normalfall  200,00 Euro.
  • Für eine Hündin (geimpft, kastriert, entwurmt, gechipt) beträgt die Schutzgebühr  250,00 Euro.
  • Für Welpen (geimpft, entwurmt, gechipt) beträgt die Schutzgebühr  250,00 Euro.
  • Die Schutzgebühr für die Übereignung eines Katers (geimpft, kastriert, entwurmt) beträgt im Normalfall 100,00 Euro
  • Für eine Katze (geimpft, kastriert, entwurmt) beträgt die Schutzgebühr   110,00 Euro.
  • Für Katzen (1. Impfung , entwurmt ) beträgt die Schutzgebühr
  • 50,00 Euro
  • Für Katzenwelpen (geimpft, entwurmt) beträgt die Schutzgebühr  60,00 Euro.
  • Alte und kranke Tiere (Hund und Katze) werden gegen eine Spende abgegeben.

Zudem werden alle Katzen einem “SNAP” Test (Untersuchung auf Blutkrankheiten) unterzogen.

Wieso eine Schutzgebühr?

Bei der Übernahme eines Tierschutztieres muss der neue Besitzer eine Schutzgebühr bezahlen. Sie soll deutlich machen, dass das Tier einen materiellen und emotionellen Wert hat. Keinesfalls ist es als Geschenk gedacht, das spontan entgegengenommen und schnell wieder weggeworfen werden kann. Die Schutzgebühr soll mithelfen, das Tier vor dem Schicksal zu bewahren, dass es in vielen Fällen schon einmal erlebt hat.
Außerdem hilft sie, die finanzielle Situation des neuen Herrchens zu beurteilen.Wer kein Geld für die Schutzgebühr hat, wird vielleicht später auch keines für Futter und Tierarzt aufbringen können / wollen.
Tierschutzvereine finanzieren sich über Mitgliedsbeiträge, Spenden und Schutzgebühren. Schutzgebühren beziehen sich auf die Ausgaben für Kastration, Impfung, Entwurmung, Streu, Futter, Kosten durch Krankheiten (Tierarztkosten) etc. und sind nur ein Tropfen auf den heißen Stein.
Aber so hilft dieses Geld von vermittelten Tieren all denen, die keine Chance haben ein neues Zuhause zu finden, weil sie zu alt, verhaltensgestört oder zu krank sind.Und es unterstützt kostenintensive Vorhaben, wie z. B. Kastrationsaktionen bei wildlebenden Katzen. Die Schutzgebühr trägt ihren Namen zurecht, weil sie hilft, Tiere zu schützen und zudem eine unentbehrliche Maßname für Organisationen ist, um ihre Arbeit leisten und annähernd finanzieren  zu können.

Hier ein Rechenbeispiel für einen einjährigen Kater:
Entwurmung einmalig 5€ / Kastration ca. 60€ / Erstimpfung 30€ = 95€ / Kommt eine zweite Impfung hinzu + 30€ = 125€ / SNAP-Test 25€ = 150€

Hier ein Rechenbeispiel für eine einjährige Katze:
Entwurmung einmalig 5€ / Kastration ab ca. 80€ / Erstimpfung 30€ = 115€ / Kommt eine zweite Impfung hinzu + 30€ = 145€ / SNAP-Test 25€ = 170€

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